So wirkt sich eine gutachterlich verkürzte Restnutzungsdauer beispielhaft aus (Gebäudewert 300.000 €, Grenzsteuersatz 42 %):
| Gesetzliche AfA (2 %, 50 Jahre) | Mit Gutachten (Beispiel: 25 Jahre) | |
|---|---|---|
| AfA-Satz | 2,0 % | 4,0 % |
| Jährliche AfA | 6.000 € | 12.000 € |
| Jährliche Steuerersparnis | 2.520 € | 5.040 € |
| Mehrersparnis pro Jahr | 2.520 € | |
Rein beispielhafte Rechnung zur Veranschaulichung, keine Zusicherung für Ihren Einzelfall.
Tragen Sie Ihre Werte ein, um eine erste Orientierung zu erhalten.
Hinweis: Dieser Rechner ist aktuell nur ein kosmetischer Platzhalter zur Veranschaulichung des Konzepts. Das eigentliche Berechnungsmodell wird noch fachlich entwickelt und ist hier noch nicht final hinterlegt. Die angezeigte Logik (gesetzliche Standard-AfA von 2 %, 50 Jahre nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG) dient nur der Orientierung, ersetzt keine steuerliche Beratung und keine individuelle Prüfung durch uns oder Ihren Steuerberater.