Ein Gutachten, das die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie ermittelt – unter Berücksichtigung von Baujahr, Zustand, Modernisierungen und weiteren wertbeeinflussenden Faktoren. Es weicht dabei häufig von der pauschalen gesetzlichen Annahme ab.
Für die steuerliche Abschreibung (AfA) einer vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilie. Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann statt der gesetzlichen Standard-AfA eine kürzere, tatsächliche Restnutzungsdauer angesetzt werden – das erhöht die jährliche Abschreibung und senkt die Steuerlast.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19) klargestellt, dass jede sachverständig begründete Methode zulässig ist, die im Einzelfall zu einer nachvollziehbaren Restnutzungsdauer führt – nicht nur die Verfahren der ImmoWertV. Entscheidend ist eine fundierte, nachvollziehbare Begründung durch einen Sachverständigen.
Grundsätzlich für Eigentümer vermieteter oder betrieblich genutzter Bestandsimmobilien mit spürbarem Renovierungsstau oder hohem Gebäudealter – hier ist der Effekt auf die AfA meist am größten. Ob sich ein Gutachten in Ihrem konkreten Fall lohnt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
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Für eine Wohnimmobilie (Ein-/Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung) beträgt das Pauschalhonorar 630 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – Details auf der Preise-Seite.
Für diesen Fall gilt unsere Geld-zurück-Garantie: Lehnt das für Sie zuständige Finanzamt die im Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer per Steuerbescheid oder negativer Einspruchsentscheidung ab, erstatten wir Ihnen auf Nachweis das vollständig gezahlte Honorar. Die Garantie kann innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe des Gutachtens geltend gemacht werden; die genauen Voraussetzungen regeln wir vertraglich mit Ihnen.