Wir ermitteln die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nach anerkannten Bewertungsverfahren – für eine korrekte, oft deutlich höhere steuerliche Abschreibung (AfA).
Die gesetzliche AfA für Gebäude geht standardmäßig von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. In vielen Fällen lässt sich jedoch nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich kürzer ist – mit einem Gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG lässt sich die Abschreibung entsprechend anpassen und die jährliche Steuerlast senken.
Vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten – vier klare Schritte.
Wir besprechen Ihre Immobilie und klären, ob sich ein Gutachten lohnt.
Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Nach Ihrer Freigabe planen wir die Objektbesichtigung und Unterlagenprüfung.
Sie erhalten das fertige, finanzamtstaugliche Gutachten inklusive Erläuterung.
Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation.
Zu den häufigen FragenTransparent und ohne versteckte Kosten.