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Restnutzungsdauergutachten

Mehr Abschreibung. Weniger Steuerlast. Fundiert belegt.

Wir ermitteln die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nach anerkannten Bewertungsverfahren – für eine korrekte, oft deutlich höhere steuerliche Abschreibung (AfA).

Nach § 7 Abs. 4 EStG anerkannt Finanzamtstaugliches Gutachten Kostenloses Erstgespräch Geld-zurück-Garantie

Die gesetzliche AfA für Gebäude geht standardmäßig von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. In vielen Fällen lässt sich jedoch nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich kürzer ist – mit einem Gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG lässt sich die Abschreibung entsprechend anpassen und die jährliche Steuerlast senken.

Wettbewerbsfähige Preise
630 € Pauschalhonorar für Wohnimmobilien – ein besonders starkes Preis-Leistungs-Verhältnis im Marktvergleich.
Geld-zurück-Garantie
Erkennt das Finanzamt die ermittelte Restnutzungsdauer nicht an, erstatten wir Ihnen das vollständig gezahlte Honorar – Sie tragen kein Risiko.
Qualifiziertes Team
CFA Charterholder, IHK-geprüfter Investmentfondskaufmann und Weiterbildung Immobilienbewertung (Akademie Herkert) – beide Gründer sind Investment-Spezialisten mit langjähriger Erfahrung in der Bewertung institutioneller Immobilienfonds.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten – vier klare Schritte.

1

Telefonat

Wir besprechen Ihre Immobilie und klären, ob sich ein Gutachten lohnt.

2

Angebot

Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.

3

Beauftragung

Nach Ihrer Freigabe planen wir die Objektbesichtigung und Unterlagenprüfung.

4

Bearbeitung

Sie erhalten das fertige, finanzamtstaugliche Gutachten inklusive Erläuterung.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation.

Zu den häufigen Fragen

Preise

Transparent und ohne versteckte Kosten.

Mehrfamilienhaus

auf Anfrage
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